AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von #PodstockDE und IT-Service Sebastian Reimers (nachfolgend „Veranstalter“) als Veranstalter.


Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von Veranstalter und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


Zielgruppen, Veranstaltungsorte und Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Veranstaltungsangeboten zu entnehmen.



1. Anmeldung/Anmeldebestätigung


Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das Internet (http://podstock.de). Die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs der Teilnahmegebühren berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine Bestätigung des Veranstalters zustande (i.d.R. Übergabe des Veranstaltungs-Tickets). Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.



2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen


Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. In der Gebühr inbegriffen sind die Unterbringung (nach Kategorie), die Vollverpflegung sowie die Getränke Kaffee, Tee & Wasser. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Veranstaltungszeiten.



3. Stornierung


Stornierungen einer Veranstaltung müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich. Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:


bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr

bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Teilnahmegebühr

bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr

bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Teilnahmegebühr

weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn : volle Teilnahmegebühr

bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten



4. Änderungen


Der Veranstalter behält sich vor, bei Eintreten vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände wie zum Beispiel der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (diese beträgt jeweils 50% der maximalen Teilnehmerzahl pro Veranstaltung) behält sich der Veranstalter vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter die Teilnehmer spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Fall einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht.



5. Haftung


Der Veranstalter wählt für die Veranstaltungen in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte, der Veranstaltungsunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Teilnahmeziels übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Veranstaltungsinhalten entstehen sollten. Im Übrigen ist die Haftung vom Veranstalter auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung mit Festival-Charakter vorhersehbare Schäden handeln muss. Den Teilnehmern obliegt die für ein Festival typische Pflicht zu geeigneten Eigensicherung. Die Teilnahme geschieht auf eigenen Gefahr.



6. Sonstiges


Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Rahden. Sollte einer der genannten Klauseln ungültig sein, gelten die anderen natürlich dennoch.